Die vier Bienenautomaten-Regionen

Zum Schutz lokaler Biodiversität haben wir ab Februar 2021 die Regionen für die Blühmischungen in Kapseln umgestellt und auf vier Regionen erweitert. Für den Schutz Biologischer Vielfalt ist es ein weiterer großer Schritt. Hintergrund ist die Erhaltung der genetischen Vielfalt von Wildblumen der Regionen in Deutschland. Die Wildsamen einer Region stammen zukünftig mehr und mehr aus dieser Region. Da noch nicht alle Arten zur Verfügung stehen, schwankt der Anteil zwischen 20 % und 98 % bei der Mischung LDOA ‚Lass deinen Ort aufblühen!‘. Bei der Mischung BFIN Bienenfreundin sind es 50 bis 98 % im Wildsamenanteil.

 

Bienenretter Regionen
Karte: Übersicht der BA-Regionen für Bienenautomaten-Blühmischungen mit Herkunfts-/Ursprungsgebietsnummern (nach DBU) | Stand: 01.02.2021

In welcher Region befindet sich mein Standort?

 

  1. Finde das Ursprungsgebiet: Das BfN Bundesamt für Naturschutz veröffentlicht auf https://regionalisierte-pflanzenproduktion.de einen Kartendienst mit einer Darstellung der 22 Ursprungsregionen für ganz Deutschland
  2. Anhand der Ursprungsgebietsnummer kannst Du nun die Region auf der BA-Regionen-Karte oder in der folgenden Tabelle ablesen.

NORDWEST

umfasst die Ursprungsgebiete mit Nr.:

1 - Nordwestdeutsches Tiefland

2 - Westdeutsches Tiefland mit Unterem Weserbergland


NORDOST

umfasst Ursprungsgebiete mit Nr.:

3 - Nordostdeutsches Tiefland

4 - Ostdeutsches Tiefland

5 - Mitteldeutsches Tief- und Hügelland

20 - Sächsisches Löß- und Hügelland

22 - Uckermark mit Odertal



SÜDWEST

umfasst die Ursprungsgebiete mit Nr.:

6 - Oberes Weser- und Leinebergland mit Harz

7 - Rheinisches Bergland

9 - Oberreihngraben mit Saarpfälzer Bergland

10 - Schwarzwald

21 - Hessisches Bergland


SÜD

umfasst Ursprungsgebiete mit Nr.:

8 - Erz- und Elbsandsteingebirge

11 - Südwestdeutsches Bergland

12 - Fränkisches Hügelland

13 - Schwäbische Alb

14 - Fränkische Alb

15 - Thüringer Wald

16 - Unterbayerische Hügel- und Plattenregion

17 - Südliches Alpenvorland

18 - Nördliche Kalkalpen



Warum die Einteilung in Regionen/Ursprungsgebiete?

Die Wildblumenart ‚Gewöhnliche Schafgarbe‘ im Hamburg ist nicht gleich der ‚Gewöhnlichen Schafgabe‘ in Frankfurt am Main. Auf den ersten Blick handelt es sich zwar um die gleiche Pflanzenart. Allerdings hat sich jede dieser Pflanzen auf die regionalen Gegebenheiten wie Klima und Boden angepasst. Beide unterscheiden sich daher auch genetisch. Diese genetische Vielfalt gilt es zu schützen. Insbesondere durch den Klimawandel ist dieser genetische Reichtum in den Fokus gerückt.

Ändert sich die Zusammensetzung der Mischungen?

Die vier BA-Regionen und die Zusammensetzung der Mischungen orientieren sich an Naturräumen und nicht an Ländergrenzen. Das macht die Zuordnung eines Standortes auf den ersten Blick etwas kompliziert. Bei Standorten, die unmittelbar an aufgezeigten Grenzen verlaufen, können möglicherweise zwei Mischungen infrage kommen, da die Natur oft keine harten Grenzen kennt. Maßgeblich sollte immer der Aussaatort und nicht der Standort des Automatens sein. Also wo wird die Mischung (überwiegend) ausgesät.

Warum nicht gleich eine Umstellung auf Ursprungsgebiete?

Anders als oft behauptet gibt es für Mischungen im Siedlungsbereich hierzu keine gesetzliche Pflicht. Es ist zwar wünschenswert, Wildsamen ausschließlich aus dem jeweiligen Ursprungsgebiet zu verwenden. Der Markt für Wildblumensamen aus Ursprungsgebieten befindet sich aber erst im Aufbau. Anzahl und Menge der Arten sind nur in einem geringen Maß aktuell verfügbar. In den Jahren 2021 und 2022 hat sich die Lage sogar noch verschärft, berichten Anbaubetriebe. Zudem wird das Gesetz von Bund, Bundesländern, lokalen Behörden und Wissenschaftlern unterschiedlich ausgelegt. Unsere artenreichen Mischungen bei 22 Gebieten umzusetzen, würden wir fast 2.000 Gebietssamen-Arten benötigen! Die weitere Regionalisierung wird daher noch einige Zeit benötigen.

Handelt es sich um Samen nach Bundesnaturschutz-Gesetz?

Nein, die Blühmischungen für den Bienenautomaten sind speziell zur Aussaat in Siedlungsgebieten - in unsere Gärten, in Kübel und in Balkonkästen - gemacht. Darauf wird auf den Verkaufsschildern und im Hinweisflyer in jeder einzelnen Saat-Kapseln hingewiesen. Damit gehen wir weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Die strategische Ausrichtung von Blühmischungen für Biologische Vielfalt in Siedlungsgebieten und in der sogenannten »freien Natur« unterscheidet sich grundlegend. Das Bundesnaturschutz-Gesetz regelt im § 40 die Flächen außerhalb von Siedlungsgebieten, Freizeitflächen, Kleingärten, landwirtschaftlichen Flächen und anderen.