Zur Unterstützung der regionalen Biodiversität enthalten unsere Mischungen regionalisierte Wildarten.
So tragen wir zur Erhaltung der genetischen Vielfalt heimischer Wildblumen in Deutschland bei. Der Anteil an Wildsamen variiert je nach Mischung und Region zwischen 20 % und 98 %, da nicht alle Arten überall verfügbar sind. Alle Mischungen eignen sich für Hausgärten, Balkone und Parks in Deutschland (Siedlungsgebiete).
Die BA-Regionen für Blühmischungen für Siedlungsgebiete orientieren sich an den Grenzen von 22 Ursprungsgebiete:

NORDWEST
1 - Nordwestdeutsches Tiefland
2 - Westdeutsches Tiefland mit Unterem Weserbergland
NORDOST
3 - Nordostdeutsches Tiefland
4 - Ostdeutsches Tiefland
5 - Mitteldeutsches Tief- und Hügelland
20 - Sächsisches Löß- und Hügelland
22 - Uckermark mit Odertal
SÜDWEST
6 - Oberes Weser- und Leinebergland mit Harz
7 - Rheinisches Bergland
9 - Oberrheingraben mit Saarpfälzer Bergland
10 - Schwarzwald
21 - Hessisches Bergland
SÜDOST
8 - Erz- und Elbsandsteingebirge
11 - Südwestdeutsches Bergland
12 - Fränkisches Hügelland
13 - Schwäbische Alb
14 - Fränkische Alb
15 - Thüringer Wald
16 - Unterbayerische Hügel- und Plattenregion
17 - Südliches Alpenvorland
18 - Nördliche Kalkalpen
Wildpflanzen sind nicht überall gleich. Auch wenn es dieselbe Art ist, kann sie sich regional genetisch unterscheiden – angepasst an Klima und Boden vor Ort.
So ist die 'Gewöhnliche Schafgarbe' in Norddeutschland genetisch leicht anders geprägt als eine Pflanze in Süddeutschland. Außerdem sind nicht alle Wildpflanzen in ganz Deutschland heimisch. Auch ohne gesetzliche Vorgabe ist es sinnvoll, bei der Auswahl von heimischen Wildpflanzen im eigenen Garten die genetische Vielfalt zu berücksichtigen.
Obwohl die Verwendung von gebietseigenem Saatgut (Regiosaatgut) ökologisch wertvoll sein kann, gibt es gute Gründe, warum wir auf eine feinere Unterteilung in die 22 Ursprungsgebiete verzichten:
1. Keine Pflicht im Siedlungsraum
Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt das sogenannte Regiosaatgut für Wildarten nur für die freie Natur (Landschaft) vor. Innerhalb von Ortschaften besteht keine gesetzliche Verpflichtung.
2. Begrenzte Verfügbarkeit
Der Markt ist noch im Aufbau. Viele Arten sind nicht ausreichend oder gar nicht verfügbar – das schränkt die Vielfalt von Mischungen stark ein. Verbrauch knapper Mengen für Siedlungsgebiete kann
für die freie Natur kontraproduktiv sein.
3. Hoher Aufwand & Kosten
Zertifizierung und Produktion sind aufwendig und kostenintensiv. Für die Umsetzung unserer Mischungen für alle 22 Ursprungsgebiete wären tausende einzeln zertifizierte Arten nötig – derzeit nicht
praktikabel.
4. Rechtliche Unsicherheit
Gesetze und Vorgaben werden je nach Bundesministerium, Land oder örtlicher Behörde unterschiedlich ausgelegt. Das sorgt für Verwirrung.
5. Wissenschaftliche Kritik
Regionale Herkunft bedeutet nicht automatisch optimale Anpassung – besonders im Klimawandel und im Verbreitungsgebiet einzelner Arten. Zudem unterscheidet sich Biodiversität in Städten und
Dörfern deutlich von der in freien Landschaft.
6. Unterschiedliche Ziele
In urbanen Gärten zählen oft Pflegeaufwand, Wasserbedarf oder lange Blühzeiten mehr als die streng regionale Herkunft – besonders dann, wenn die Alternative gar keine Blühfläche wäre.
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